Die anwaltliche Erstberatung
nach § 34 RVG
Was kostet eine anwaltliche Erstberatung?
§ 34 Abs. 1 RVG
Für ein Beratungsgespräch beträgt die Gebühr für eine anwaltliche Erstberatung max. 190,00 € netto. Sollte nach der anwaltlichen Erstberatung weiteres außergerichtliches Tätigwerden erforderlich sein, so wird die anwaltliche Erstberatungsgebühr auf die außergerichtliche Tätigkeit angerechnet, vgl. hierzu § 34 Abs. 2 RVG.
Was ist eine anwaltliche Erstberatung?
BGH, Beschluss vom 03.05.2007, I ZR 137/05
Die Erstberatung ist grundsätzlich als pauschale, überschlägige Einstiegsberatung zu sehen. Durch ein Beratungsgespräch lassen sich wichtige Fragen klären sowie gemeinsame Strategien erörtern. Dies ist vor allem wichtig, um einen Überblick über die rechtliche Situation zu erhalten um so einschätzen, ob sich ein weiteres Vorgehen im konkreten Fall lohnt. Um die anwaltliche Erstberatung für Sie so effizient wie möglich zu gestalten, stellen Sie alle Unterlagen zusammen und bringen Sie diese zur Beratung mit. Sollten Sie hierzu konkrete Fragen haben, so können Sie sich gerne jederzeit telefonisch an unser Sekretariat wenden.