Zahlung aus Lebensversicherung trotz Ausschlagung des Erbes
Wurden von dem Versicherungsnehmer pauschal “ die Erben“ als Bezugsberechtigte bestimmt, können die ausschlagenden Erben gemäß § 160 Abs. 2 S. 2 VVG bei überschuldeten Erbe dennoch Ansprüche aus der Lebensversicherung des Erblassers herleiten.
Gerne prüfen wir für Sie Ihre Anspruchsberechtigung – auch im Falle einer Erbausschlagung
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