
Rechtsanwälte Niedermeier
Ihr Anwalt für Wohnungseigentumsrecht
Auseinandersetzungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind oft kompliziert und emotional belastet. Ob es um Beschlussanfechtungen, Sondernutzungsrechte, Instandhaltung oder Streit mit der Hausverwaltung geht – das Wohnungseigentumsrecht ist ein komplexes Spezialgebiet. Seit 1989 vertreten wir Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften und Verwalter in Regensburg, Schwandorf und Umgebung kompetent und lösungsorientiert.
Unsere Rechtsanwälte bringen eine persönliche Spezialisierung und langjährige Erfahrung im WEG-Recht ein. Bei uns stehen Ihre Interessen im Mittelpunkt – für klare Verhältnisse und eine gute Nachbarschaft.

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Unser Leistungsspektrum im WEG-Recht
Beschlussanfechtung & Versammlungen
Wir prüfen gefasste Beschlüsse auf Rechtmäßigkeit und vertreten Sie bei Anfechtungsklagen gegen unzulässige Entscheidungen der Eigentümerversammlung.
Hausgeld & Sonderumlagen
Wir setzen uns dafür ein, dass Abrechnungen korrekt erstellt werden und klären Ansprüche bei Rückständen oder strittigen Umlagen.
Sonder- & Gemeinschaftseigentum
Wir beraten Sie bei Fragen zur Abgrenzung, baulichen Veränderungen oder zur Nutzung von Gemeinschaftsflächen.
Streit mit der Hausverwaltung
Wir prüfen Verwalterabrechnungen, Verträge und vertreten Sie bei Pflichtverletzungen oder Unregelmäßigkeiten der Hausverwaltung.

Warum unsere Kanzlei, warum "Rechtsanwälte Niedermeier"?
Das Wohnungseigentumsrecht erfordert ein besonderes Fingerspitzengefühl, technisches Verständnis und tiefes Wissen der komplexen Vorschriften. Mit unserer über 30-jährigen Erfahrung im WEG-Recht bieten wir Ihnen fachkundige und zugleich pragmatische Unterstützung.
Mandanten aus Regensburg, Schwandorf und der gesamten Region schätzen unsere ehrliche Einschätzung, persönliche Betreuung und das Ziel, Lösungen zu finden, die langfristig tragfähig sind.

Ablauf & Erstberatung
In einem ersten Gespräch klären wir Ihre konkrete Situation, prüfen Unterlagen wie Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlung oder Abrechnungen und geben Ihnen eine klare Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Selbstverständlich informieren wir Sie bereits im Ersttermin offen über alle anfallenden Kosten.
Häufige Fragen (FAQ)
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Wie lange kann ich einen WEG-Beschluss anfechten?
Die Frist beträgt normalerweise nur 1 Monat nach Beschluss. Danach ist der Beschluss regelmäßig bindend.
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Wer haftet für nicht gezahltes Hausgeld?
Jeder Wohnungseigentümer haftet anteilig. Wir prüfen die Kostenabrechnung und setzen Ansprüche durch.
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Kann eine Eigentümerversammlung ohne notarielle Einberufung stattfinden?
Nein – immer schriftlich (mit Tagesordnung) einladen. Ist dies nicht erfolgt, kann man die Versammlung anfechten.
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Was zählt zum Sonder- vs. Gemeinschaftseigentum?
Sondereigentum umfasst Räume innerhalb der Wohnung. Gemeinschaftseigentum betrifft z. B. Treppenhaus, Dach, Heizungsanlage – Streitfälle klären wir rechtssicher.
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Kann ich die Hausverwaltung abwählen?
Ja – auf der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit. Wir unterstützen bei der ordnungsgemäßen Vorbereitung und Durchführung.
Unsere Bewertungen
Sie sprechen für uns
AUSGEZEICHNET Basierend auf 58 Bewertungen Anita Ziegler2025-06-14Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Alles perfekt gelaufen ;-) vielen lieben Dank für alles!!!! Joseph Faltermeier2025-04-10Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Danke für die schnelle Erledigung meiner Angelegenheit. Sollte ich wieder Probleme in Rechtsangelegenheiten haben werde ich mich gerne wieder an Sie wenden. Sabrina Bauer2024-12-11Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Schelhammer hat mein Anliegen zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Sie ist sehr kompetent und zuverlässig und klärt einen gut auf, sodass man die Zusammenhänge gut verstehen kann. Kann ich weiter empfehlen:) Josef Steinbauer2024-11-09Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Fr. Schelhammer hat mich sehr gut Beraten und Rechtlich (kompetent) vertreten. Würde mich jederzeit wieder von Ihr vertreten lassen. Sabine Kulzer2024-11-07Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. In einem Rechtsstreit wurden wir durch Frau Scheelhamner vertreten. Vom Ersttermin bis zum Ende wurden wir kompetent immer freundlich und sehr Zeitnah vertreten. Wir wurden immer sofort über Neuigkeiten informiert. Auch wenn man mal etwas nicht verstanden hat Frau Scheelhamner hat sich Zeit genommen es zu erklären. Ich kann diese Kanzlei nur weiter empfehlen. harald kirmayer2024-11-04Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Schelhammer, meine RAin, hat sich immer optimal um meine Angelegenheit gekümmert. Manchmal hätte ich mehr Zwischennachrichten gewünscht. Auf Nachfrage habe ich aber immer Antwort erhalten. Dauert ja immer alles so lange. Tobias Bauer2024-09-04Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Absolut stressfreie Abwicklung meines Problemfalls und haben sich um alles gekümmert. Gerne wieder. Egon Billmeier2024-04-30Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. In einer Rechtsangelegenheit wurde ich durch Frau Schelhammer vertreten. Die Kommunikation, Information und Rückmeldung erfolgten zeitnah und ausführlich. In meiner Angelegenheit wurde ich durch Fr. Schelhammer bestens vertreten und kann sie nur weiterempfehlen.
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